Rechtsanwalt
Roman Noack
Ihr Fachanwalt für Familien- und Erbrecht

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Erbfolge

1. Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer nach dem Tod einer Person deren Vermögen und Rechte, wenn diese keine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) erstellt hat.

Grundsätzlich gibt es fünf Ordnungen der gesetzlichen Erbfolge und das Erbrecht des Staates:

  • Erbfolge erster Ordnung:
    Gesetzliche Erben der Ersten Ordnung sind die Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder etc.) des Erblassers.
  • Erbfolge zweiter Ordnung:
    Gesetzliche Erben der Zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers. Sind diese vorverstorben, treten an deren Stelle ihre Kinder und Kindeskinder.
  • Erbfolge dritter Ordnung:
    Gesetzliche Erben der Dritten Ordnung sind die Großeltern des Erblassers oder deren Abkömmlinge .
  • Erbfolge vierter Ordnung:
    Gesetzliche Erben der Vierten Ordnung sind die Urgroßeltern des Erblassers oder deren Abkömmlinge (Großonkel und Großtanten des Erblassers).
  • Erbfolge Fernere Ordnungen:
    Gesetzliche Erben der Fünften Ordnung und der ferneren Ordnungen sind die entfernteren Voreltern des Erblassers oder deren Abkömmlinge.
  • Erbrecht des Staates:
    Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter oder Ehegatte vorhanden, so ist Erbe der Staat.

Wird der Staat Erbe, so muss er aus dem vorhandenen Nachlass die Schulden begleichen. Reicht der Nachlass nicht zur Schuldentilgung aus, so haftet der Staat nur in Höhe des Vermögens. Für darüber hinausgehende Schulden haftet der Staat nicht.

Innerhalb einer Ordnung erben die nächsten Verwandten des Verstorbenen zu gleichen Teilen. Ist ein Verwandter bereits vorverstorben, treten seine Abkömmlinge (Kinder) an seine Stelle und erben dann wiederum zu gleichen Teilen. Solange ein Verwandter einer vorgehenden Ordnung lebt, sind die übrigen Ordnungen vom Erbe ausgeschlossen. D.h. zum Beispiel, dass die Eltern des Erblassers nicht erben solange ein Kind oder Kindeskind des Erblassers noch lebt.

2. Die gewillkürte Erbfolge

Hinterlässt der Erblasser ein Testament oder einen Erbvertrag, so ergibt sich die Erbfolge aus dem Testament oder dem Erbvertrag. D.h. Testament oder Erbvertrag regeln die Erbfolge.

3. Der Erbfall

Wenn der Erbfall eintritt finden Sie Informationen im Erklärvideo hier.

Wenn Sie Fragen zur Erbfolge haben, können Sie hier einen ersten Beratungstermin vereinbaren.

 

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