Rechtsanwalt
Roman Noack
Ihr Fachanwalt für Familien- und Erbrecht

schierling

Kanzlei Schierling Tel.: 09451/941014

hengersberg

Kanzlei Hengersberg Tel.: 09901/9037-0

Betreuungsverfügung

Wenn Sie wegen einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen, so bestimmt das Betreuungsgericht gem. § 1896 BGB einen Betreuer. Um eine gerichtliche Betreuung durch eine fremde Person zu vermeiden empfiehlt es sich eine Person des Vertrauens zum Betreuer zu bestimmen.

Dies erfolgt durch eine Vereinbarung mit dem künftigen Betreuer, mit der Sie (der Vollmachtgeber) ihn (den Bevollmächtigten) ermächtigen bestimmte Entscheidungen und Handlungen in Ihrem Namen zu treffen, wenn Sie aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, diese Entscheidungen selbst zu treffen.

Eine Betreuungsvollmacht ist daher ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass im Falle von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen eine angemessene Versorgung und Betreuung gewährleistet ist. Mit einer Betreuungsvollmacht können Sie eine Vertrauensperson ermächtigen, Entscheidungen in Bezug auf medizinische Behandlungen, Pflege, Wohnsitz, Finanzen und andere wichtige Angelegenheiten zu treffen.

Es ist wichtig, dass die Betreuungsvollmacht in schriftlicher Form vorliegt und alle relevanten Informationen enthält. Die Vollmacht sollte klare Anweisungen darüber enthalten, welche Arten von Entscheidungen der Bevollmächtigte treffen darf und wie lange die Vollmacht in Kraft bleibt. Eine Betreuungsvollmacht kann jederzeit widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber noch in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen. Die Betreuungsvollmacht bedarf nicht der notariellen Form. Es wird allerdings empfohlen bei Errichtung der Betreuungsvollmacht eine fachkundige Person, zum Beispiel Fachanwalt für Familien- und Erbrecht, zu Rate zu ziehen.

Es bietet sich an eine Betreuungsvollmacht zusammen mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu verbinden.

Bürozeiten Schierling

Montag - Freitag 08.00 Uhr - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Bürozeiten Hengersberg

Nach Vereinbarung

Kanzlei Schierling

Schäfflerstraße 5
84069 Schierling

Tel.: 09451/941014
Fax: 09451/941015

email: kanzlei-schierling@noack.biz

Kanzlei Hengersberg

Marktplatz 14 (Eingang Mimminger Str.)
94491 Hengersberg

Tel.: 09901/9037-0
Fax: 09901/9037-11

email: kanzlei-hengersberg@noack.biz