Rechtsanwalt
Roman Noack
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Patientenverfügung

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Eine Patientenverfügung sollte für den Fall errichtet werden, dass Sie sich durch Unfall oder schwere Krankheit im unmittelbaren Sterbeprozess befinden und Ihren Willen nicht mehr äußern können.

Dies betrifft nicht nur ältere und betagte, sondern auch jüngere Menschen. Jeder von uns muss damit rechnen, unerwartet krank zu werden oder durch Unfall in eine lebensbedrohliche Situation zu kommen. Können Sie dann Ihren Willen nicht mehr äußern, so ist eine Patientenverfügung hilfreich. Daher sollte jeder Volljährige eine Patientenverfügung errichten.

Mit der Patientenverfügung sorgt man nicht nur dafür, dass der eigene Wille durchgesetzt wird, sondern erleichtert in einer Notsituation seinen nahen Angehörigen auch die Entscheidung.

In der Patientenverfügung können Sie festlegen welche medizinischen Maßnahmen noch ergriffen werden sollen oder zu unterlassen sind. Allerdings müssen nach der Rechtsprechung die einzelnen Maßnahmen konkret bestimmt sein.

An die Patientenverfügung sind Ärzte und Pflegepersonal gebunden.

Solange Sie allerdings ansprechbar sind und Ihren Willen äußern können, ist Ihr geäußerter Wille maßgeblich.

Liegt keine Patientenverfügung vor und können Sie Ihren Willen nicht mehr äußern, so müssen die Ärzte und ein eventuell Bevollmächtigter oder naher Angehöriger Ihren mutmaßlichen Willen ermitteln. Können sich diese nicht einigen, so muss letztlich ein Gericht darüber entscheiden. Dies kann durch eine Patientenverfügung vermieden werden.

Sinnvoll ist es die Patientenverfügung mit einer Vorsorge- und Betreuungsvollmacht zu verbinden, damit sichergestellt wird, dass durch den Bevollmächtigten den in der Patientenverfügung getroffenen Festlegungen Geltung verschafft wird.

Gerne unterstütze ich sie bei der Anfertigung einer Patientenverfügung.

Ein erstes Beratungsgespräch können Sie hier vereinbaren.

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