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Roman Noack
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Die nichteheliche Lebensgemeinschaft – Rechte, Pflichten und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten

Unter einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft versteht man das partnerschaftliche Zusammenleben von zwei Personen, die weder miteinander verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verbunden sind. Diese Form des Zusammenlebens ist häufig durch eine enge emotionale Bindung geprägt und geht oft mit einem gemeinsamen Haushalt und einer finanziellen Lebensgemeinschaft einher. Wichtig: Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist rechtlich nicht mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft gleichzusetzen, die für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen wurde und im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt ist.

Keine der Ehe vergleichbaren gesetzlichen Rechte
Während Ehepaare und eingetragene Lebenspartner durch zahlreiche Gesetze umfassend abgesichert sind, existieren für nichteheliche Lebensgemeinschaften keine eigenen gesetzlichen Regelungen. Das bedeutet: Partner einer solchen Gemeinschaft haben im Falle einer Trennung oder beim Tod eines Partners keinen automatischen Anspruch auf Rechte, wie sie Eheleuten zustehen. Das betrifft insbesondere:

  • Unterhalt: kein Anspruch ohne gemeinsame Kinder (§ 1615l BGB).

  • Notvertretungsrecht: keine automatische Vertretung in Gesundheits- oder Rechtsangelegenheiten; empfehlenswert ist eine Vorsorgevollmacht.

  • Wohnrecht und Hausrat: ohne gemeinschaftlichen Mietvertrag hat nur der eingetragene Mieter ein Recht auf die Wohnung.

  • Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich: kein Anspruch auf Vermögens- oder Rentenausgleich (§§ 1363 ff., 1587 ff. BGB).

  • Erbrecht: kein gesetzliches Erbrecht ohne Testament oder Erbvertrag (§ 1931 BGB).

  • Steuerrecht: Steuerklasse I, keine gemeinsame Veranlagung.

  • Sozialrecht: kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente oder Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Risiken bei Trennung oder Tod des Partners

 

 


Die fehlenden gesetzlichen Schutzmechanismen können insbesondere bei einer Trennung oder beim Tod eines Partners schwerwiegende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Es drohen Streitigkeiten über gemeinsam angeschaffte Gegenstände, Investitionen oder genutztes Vermögen. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass keine eheähnlichen Ausgleichsansprüche bestehen, wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden (BGH, Urt. v. 09.07.2008 – XII ZR 179/05).

Möglichkeiten zur rechtlichen Absicherung
Um Konflikten vorzubeugen, sollten Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft frühzeitig klare, schriftliche Vereinbarungen treffen, etwa:

  • Partnerschaftsvertrag (Regelungen zu Vermögen, Unterhalt, Nutzung der Wohnung etc.).

  • Testament (Absicherung im Todesfall).

  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (Vertretungsrecht im Krankheitsfall).

Vorteile und Nachteile einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft bietet persönliche Freiheit und eine individuelle Gestaltung der Partnerschaft. Allerdings drohen bei fehlender Absicherung rechtliche Unsicherheiten und Konflikte.

Fazit
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist eine moderne und flexible Lebensform, erfordert aber bewusstes Handeln, um spätere Konflikte zu vermeiden. Individuelle Verträge und anwaltliche Beratung sind der Schlüssel zu einer sicheren und harmonischen Partnerschaft.

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