RA Noack
Nach dem Studium an der Fachhochschule Regensburg mit Abschluss Diplombau Ing. (FH), dem Ableisten des Grundwehrdienstes, dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg und einem 2-jährigen Rechts-Referendariat wurde ich im August 1983 durch die Rechtsanwaltskammer Nürnberg als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dieser Zeit bin ich ununterbrochen als Rechtsanwalt tätig.
Von 2001-2010 war ich auch Lehrbeauftragter an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München am Fachbereich Gebäudetechnik.
Im Februar 2010 habe ich die Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Erbrecht von Herrn Rechtsanwalt Eisenreich in Hengersberg übernommen.
Mit Urkunde der Rechtsanwaltskammer Nürnberg wurde mir die Befugnis verliehen die Zusatzbezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" und am 20.15.2015 die Zusatzbezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" zu führen. Voraussetzung für die Verleihung war, dass ich praktische Erfahrungen und besondere theoretische Kenntnisse sowohl im Familienrecht, als auch im Erbrecht nachgewiesen habe.