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Roman Noack
Ihr Fachanwalt für Familien- und Erbrecht

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Ratgeber Mietminderung

Wann eine Mietminderung möglich ist

Ihre Wohnung hat Mängel, und Sie ärgern sich über die volle Miete? Eine Mietminderung kann Ihr gutes Recht sein – vorausgesetzt, sie wird richtig durchgeführt. Als erfahrene Kanzlei für Mietrecht in Schierling und Hengersberg beraten wir Sie individuell, wann, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen Sie die Miete kürzen dürfen.

Typische Fälle, die zur Mietminderung berechtigen

Ein Anspruch auf Mietminderung besteht, wenn die Wohnung einen Mangel aufweist, der die Nutzung erheblich beeinträchtigt. Beispiele sind:

  • Heizungsausfall oder unzureichende Beheizung
    • Schimmelbildung oder Feuchtigkeit
    • Lärmbelästigung durch Nachbarn oder Bauarbeiten
    • Undichte Fenster oder Türen
    • Wohnflächenabweichung von mehr als 10 % gegenüber dem Mietvertrag

Richtig vorgehen bei der Mietminderung

Damit Ihre Mietminderung rechtlich wirksam ist, sollten Sie systematisch vorgehen:

1. Mängel dokumentieren

Halten Sie alle Mängel sorgfältig fest – am besten mit Fotos, Messungen oder einem kurzen Protokoll. So können Sie jederzeit nachweisen, wann und in welchem Umfang die Beeinträchtigung aufgetreten ist.

2. Vermieter informieren

Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich über den Mangel. Beschreiben Sie den Zustand möglichst genau und fordern Sie eine zeitnahe Beseitigung. Geben Sie dabei eine angemessene Frist an (z. B. 14 Tage).

3. Mietminderung umsetzen

Bleibt der Vermieter untätig, dürfen Sie die Miete mindern. Die Höhe hängt von der Schwere des Mangels ab. Bei leichteren Beeinträchtigungen sind Minderungen von 5 – 10 % üblich, bei gravierenden Mängeln kann auch mehr angemessen sein. Gemindert wird grundsätzlich die Warmmiete (Grundmiete plus Nebenkosten).

Wichtige Hinweise für Mieter und Vermieter

Mieter sollten vor einer Mietminderung immer prüfen, ob der Mangel erheblich ist und der Vermieter tatsächlich Gelegenheit zur Beseitigung hatte. Vermieter wiederum sollten zügig reagieren, um unnötige Streitigkeiten oder Nachzahlungen zu vermeiden. Unsere Kanzlei berät Sie dazu, wie Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen oder unberechtigte Minderungen abwehren können.

Regionale Beratung – persönlich und kompetent

Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie in allen Fragen rund um Mietminderung, Mieterrechte und Vermieterpflichten. Unsere Kanzlei ist an den Standorten Schierling und Hengersberg für Mandanten aus der gesamten Region Regensburg, Deggendorf, Landshut und Umgebung tätig.

Häufige Fragen zur Mietminderung

Wie hoch darf ich die Miete mindern?

Die Minderungsquote hängt immer vom Einzelfall ab. Bei kleineren Mängeln sind 5 % angemessen, bei massiven Beeinträchtigungen (z. B. Totalausfall der Heizung im Winter) auch deutlich mehr.

Ab wann darf ich mindern?

Erst nachdem der Vermieter über den Mangel informiert wurde und keine Abhilfe erfolgt ist, darf die Miete gemindert werden. Eine vorschnelle Kürzung kann zu Mietrückständen und Kündigungsrisiken führen.

Was, wenn der Vermieter nichts unternimmt?

Bleibt die Mängelbeseitigung aus, können Sie auf Abhilfe klagen oder den Mangel selbst beheben lassen und die Kosten mit der Miete verrechnen. Vorher sollten Sie sich aber anwaltlich beraten lassen.

Beratung durch Rechtsanwalt Noack

Sie sind unsicher, ob und in welcher Höhe Sie Ihre Miete mindern dürfen? Oder möchten Sie als Vermieter unberechtigte Mietminderungen abwehren? Rechtsanwalt Roman Noack steht Ihnen in Schierling und Hengersberg und Umgebungpersönlich zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin – schnell, kompetent und zuverlässig.

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