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Wer haftet bei einem Unfall im Kreisverkehr?

Worum geht es?

Im Kreisverkehr kommt es häufig zu Unfällen zwischen Autos und Radfahrern oder Pedelec-Fahrern. Das Landgericht Lübeck hat in einem aktuellen Fall entschieden, wie die Schuld verteilt wird.

Der Fall

- Ein Autofahrer fuhr in einen Kreisverkehr ein.
- Wegen eines Staus stand er mit seinem Wagen so, dass er etwa 20–30 cm in den Fahrradschutzstreifen hineinragte.
- Ein Pedelecfahrer stieß mit dem Auto zusammen.

Die Entscheidung des Gerichts

Das Gericht hat die Schuld zwischen beiden Beteiligten aufgeteilt:

- 65 % beim Autofahrer: Er hat die Vorfahrt missachtet, verbotenerweise auf dem Schutzstreifen gehalten und trägt die „Betriebsgefahr“ seines Fahrzeugs.
- 35 % beim Pedelecfahrer: Er fuhr nicht weit genug rechts und war zu schnell.
Landgericht Lübeck, Urteil v. 13.06.2025 - 9 O 146/24

Das bedeutet für die Praxis

- Vorfahrt beachten: Wer schon im Kreisverkehr fährt, hat Vorrang.
- Autos: Dürfen den Fahrradschutzstreifen nur überfahren, aber nicht zum Halten nutzen.
- Radfahrer und Pedelec-Fahrer: Müssen ganz rechts fahren und ihre Geschwindigkeit anpassen.

Fazit

Bei Unfällen im Kreisverkehr wird die Schuld häufig geteilt. Autofahrer tragen aber meist den größeren Anteil, wenn sie Vorfahrtregeln missachten oder Radfahrer behindern.

Hinweis: Dieser Text dient nur zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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