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Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links" – BGH bestätigt höchstrichterlich

Viele Autofahrer gehen davon aus, dass die bekannte Verkehrsregel "rechts vor links" überall im Straßenverkehr gilt – auch auf Parkplätzen. Doch das ist ein weit verbreiteter Irrtum, der zu kostspieligen Unfällen und Rechtsstreitigkeiten führen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diese Rechtslage nun erstmals höchstrichterlich bestätigt.

BGH-Urteil bringt Klarheit: VI ZR 344/21 vom 22.11.2022

In seinem wegweisenden Urteil vom 22. November 2022 (Az.: VI ZR 344/21) stellte der BGH eindeutig fest: "Die Vorfahrtsregel des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO ('rechts vor links') findet auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung keine Anwendung", sofern den vorhandenen Fahrspuren der eindeutige Straßencharakter fehlt.

Der konkrete Fall aus Schleswig-Holstein

Dem BGH-Urteil lag ein Unfall auf einem Baumarktparkplatz in Schleswig-Holstein zugrunde. Auf einem Parkplatz eines Baumarktes in Schleswig-Holstein kollidierten in 2018 zwei PKW. Die Parkflächen dort waren durch sich teilweise kreuzende Fahrspuren voneinander getrennt. Ein Autofahrer berief sich auf die "rechts vor links"-Regel und verlangte vollständigen Schadenersatz von seinem Unfallgegner.

Rechtliche Begründung des BGH

Der BGH argumentierte, dass sich die auf die zügige Abwicklung des fließenden Verkehrs abzielende Vorfahrtsregel nicht auf die Pakplatzsituation übertragen lässt. Die Richter führten aus, dass es der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf einem Parkplatzgelände dienlicher sei, wenn die Autofahrer aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils über die Vorfahrt verständigen müssten.

Wann gilt "rechts vor links" ausnahmsweise doch?

Die Regel "rechts vor links" kann auf Parkplätzen nur dann zur Anwendung kommen, wenn:

  • Eindeutiger Straßencharakter: Die Fahrbahnen eindeutig einen Straßencharakter aufweisen und nicht nur als Suchverkehrsspuren zwischen Parkplätzen dienen
  • Ausdrückliche Beschilderung: Entsprechende Verkehrszeichen die Vorfahrt ausdrücklich regeln
  • Bei Zu- und Abfahrten: Bei Zu- und Abfahrten gilt rechts vor links mittelbar über § 1 Absatz 2 StVO

Praktische Folgen für Autofahrer

Was Autofahrer beachten müssen:

Besondere Vorsicht: Auf Parkplätzen müssen alle Verkehrsteilnehmer besonders aufmerksam und rücksichtsvoll fahren, da keine klaren Vorfahrtsregeln existieren.

Verständigung: Autofahrer müssen sich individuell über die Vorfahrt einigen, etwa durch Handzeichen, Lichthupe oder gegenseitiges Warten.

Geschwindigkeit anpassen: Aufgrund der unklaren Vorfahrtssituation sollte die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden.

Haftung bei Unfällen

Hälftige Haftungsverteilung: Bei einer Kollision im Kreuzungsbereich von "Suchverkehrfahrspuren" auf einem Parkplatz gilt eine hälftige Haftungsverteilung – beide Unfallbeteiligte tragen also grundsätzlich zu gleichen Teilen die Kosten.

Einzelfallbewertung: Allerdings kann die Haftungsverteilung je nach Umständen des Einzelfalls abweichen. Der BGH hat bestätigt, dass dennoch im Einzelfall eine Haftungsverteilung von 70:30 möglich ist, wenn besondere Umstände vorliegen.

Keine pauschale 50:50-Regelung: Die hälftige Haftungsverteilung ist kein Automatismus. Faktoren wie überhöhte Geschwindigkeit, Unaufmerksamkeit oder grobe Fahrlässigkeit können zu einer anderen Gewichtung führen.

Welche Parkplätze sind betroffen?

Die BGH-Entscheidung bezieht sich auf:

  • Öffentliche Parkplätze: Supermarktparkplätze, Einkaufszentren, Baumärkte
  • Öffentlich zugängliche Parkplätze: Auch private Parkplätze, die der Öffentlichkeit zugänglich sind
  • Parkplätze ohne Beschilderung: Wo keine ausdrücklichen Vorfahrtsregeln durch Schilder festgelegt sind

Tipps für sicheres Verhalten auf Parkplätzen

  1. Defensive Fahrweise: Rechnen Sie immer damit, dass andere Verkehrsteilnehmer die Rechtslage nicht kennen
  2. Blickkontakt suchen: Vergewissern Sie sich, dass andere Fahrer Sie wahrgenommen haben
  3. Geschwindigkeit drastisch reduzieren: Schrittgeschwindigkeit ist angemessen
  4. Bei Unsicherheit warten: Lieber einmal zu viel anhalten als einen Unfall riskieren
  5. Kinder besonders im Blick behalten: Auf Parkplätzen bewegen sich oft Fußgänger zwischen den Autos

Rechtliche Einordnung und Ausblick

Diese höchstrichterliche Entscheidung schafft endlich Rechtssicherheit für ein Gebiet, das lange umstritten war. Autofahrer, Versicherungen und Gerichte haben nun eine klare Leitlinie für die Beurteilung von Parkplatzunfällen.

Wichtig für die Praxis: Die Entscheidung betrifft nur die zivilrechtliche Haftungsverteilung. Strafrechtlich können bei grober Fahrlässigkeit oder Gefährdung trotzdem Sanktionen drohen.

Fazit

Das BGH-Urteil stellt klar: Auf Parkplätzen gelten andere Regeln als im normalen Straßenverkehr. Autofahrer müssen sich von der gewohnten "rechts vor links"-Regel verabschieden und stattdessen auf gegenseitige Rücksichtnahme und Verständigung setzen.

Dies erfordert von allen Verkehrsteilnehmern erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht. Wer sich defensiv verhält und die besonderen Gegebenheiten auf Parkplätzen berücksichtigt, kann Unfälle vermeiden und rechtliche Auseinandersetzungen verhindern.

Bei Unsicherheiten nach einem Parkplatzunfall sollten Betroffene unbedingt fachkundigen Rechtsrat einholen, da die Haftungsverteilung stark von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt.


Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine auf Ihren speziellen Fall zugeschnittene Beratung stehe ich Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

Quellen: BGH, Urteil vom 22.11.2022, Az.: VI ZR 344/21

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