Erbrecht
Auch der Tod bringt Leben in die Familie: "Erbstreitigkeiten" (Uhlenbruck, Kaffeesätze)

Überblick über das Erbrecht
Das Erbrecht regelt, was mit dem Vermögen einer Person nach deren Tod geschieht. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und betrifft jeden Menschen – unabhängig von Vermögen oder Familienstand. Für viele Mandanten stellen sich im Erbfall schwierige Fragen: Wer erbt? Welche Ansprüche haben Ehegatten, Kinder oder andere Angehörige? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es bereits zu Lebzeiten?
Als Fachanwalt für Erbrecht berate und vertrete ich Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten – von der Testamentsgestaltung bis zur Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Gesetzliche Erbfolge
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Gesetz unterscheidet nach sogenannten „Ordnungen“:
- 1. Ordnung: Kinder und Kindeskinder
- 2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister)
- 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge
- Ehegatten haben neben den Verwandten stets ein eigenes Erbrecht, das von der Zugewinngemeinschaft oder einem anderen Güterstand beeinflusst wird.
Testament und Erbvertrag
Wer selbst bestimmen möchte, wie sein Vermögen verteilt wird, sollte ein Testament oder einen Erbvertrag errichten. Dabei gibt es verschiedene Gestaltungsformen:
- Einzeltestament
- Gemeinschaftliches Testament (z. B. Berliner Testament)
- Erbvertrag mit notarieller Beurkundung
Eine rechtssichere Gestaltung verhindert später Streitigkeiten unter den Erben und vermeidet oft teure Gerichtsverfahren.
Pflichtteil
Nahen Angehörigen – insbesondere Kindern, Ehegatten und Eltern – steht selbst dann ein Anspruch zu, wenn sie im Testament enterbt wurden. Dieser Anspruch wird Pflichtteil genannt und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Berechnung des Pflichtteils erfordert eine genaue Wertermittlung des Nachlasses.
Nachlassauseinandersetzung
Hinterlässt der Verstorbene mehrere Erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Diese kann nur gemeinsam über den Nachlass verfügen. In vielen Fällen führt dies zu Konflikten, die eine rechtliche Beratung und oft auch gerichtliche Durchsetzung erfordern. Ich unterstütze Sie bei der gerechten Aufteilung des Nachlasses oder der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen
Viele Mandanten möchten bereits zu Lebzeiten ihr Vermögen übertragen, etwa durch Schenkungen an Kinder oder die Übertragung einer Immobilie. Damit lassen sich Streitigkeiten und Pflichtteilsrisiken reduzieren sowie steuerliche Vorteile nutzen. Gleichzeitig sind Rückforderungsrechte und Sozialhilferegress zu berücksichtigen.
Meine Leistungen im Erbrecht
Als Fachanwalt für Erbrecht biete ich Ihnen insbesondere Unterstützung bei:
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Beratung bei Erbengemeinschaften und Nachlassauseinandersetzungen
- Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im Zusammenhang mit der Nachlassplanung
- Steuerlich optimierte Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
Warum anwaltliche Beratung im Erbrecht wichtig ist
Erbrechtliche Fragen sind oft komplex und emotional belastet. Ohne rechtliche Beratung drohen langwierige Erbstreitigkeiten, unnötige Kosten und im schlimmsten Fall der Verlust von Vermögenswerten. Als Fachanwalt für Erbrecht helfe ich Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und klare, rechtssichere Regelungen zu treffen.
Fazit
Das Erbrecht betrifft jeden Menschen. Ob Vorsorge zu Lebzeiten, die Gestaltung eines rechtssicheren Testaments oder die Abwehr von Pflichtteilsforderungen – ich stehe Ihnen als erfahrener Ansprechpartner in allen Fragen des Erbrechts in Regensburg, Kelheim und Deggendorf zur Seite.
Gerne können Sie hier einen Beratungstermin vereinbaren.
Ihre Fachanwaltskanzlei für Familienrecht & Erbrecht in Schierling, Hengersberg und Umgebung
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Als Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht unterstütze ich Sie in Schierling, Hengersberg, Regensburg, der Oberpfalz und ganz Niederbayern kompetent, persönlich und mit langjähriger Erfahrung. Ob Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Pflichtteil oder Testament – ich setze mich konsequent für Ihre Rechte ein.
Typische Anliegen meiner Mandanten
- Ich möchte mich scheiden lassen – wie gehe ich vor?
- Mein Ex-Partner zahlt keinen Unterhalt – was kann ich tun?
- Ich will ein Testament erstellen – worauf muss ich achten?
- Ich wurde enterbt – kann ich meinen Pflichtteil einfordern?
- Ich will Streit mit Miterben vermeiden – wie geht das am besten?
Meine Tätigkeitsschwerpunkte
Scheidung & Unterhalt
Ob einvernehmliche Trennung oder streitige Scheidung – ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren. Ich berechne Unterhalt, vertrete Sie beim Zugewinnausgleich und sorge für wirtschaftlich tragfähige Ergebnisse.
Sorgerecht & Umgang
Im Zentrum steht das Kindeswohl. Ich helfe Ihnen bei der Klärung von Sorgerechts- und Umgangsregelungen – notfalls auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren.
Erbrecht, Pflichtteil & Testament
Ich berate bei der Gestaltung rechtssicherer Testamente, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Im Erbfall vertrete ich Ihre Ansprüche bei Auseinandersetzungen mit Miterben und unterstütze Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Warum Mandanten uns vertrauen
- Über 40 Jahre Erfahrung im Zivilrecht
- Fachanwalt für Familienrecht & Fachanwalt für Erbrecht
- Persönliche Betreuung, klare Sprache, schnelle Reaktion
- Lokale Verankerung in Schierling, Hengersberg und Regensburg
- Vertretung vor allen bayerischen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
Regionale Stärke – für Mandanten vor Ort
Unsere Kanzlei ist in Schierling und Hengersberg für Sie vor Ort. Unsere Mandanten kommen aus Regensburg, Kelheim, Deggendorf und dem gesamten niederbayerischen Raum. Durch unsere regionale Präsenz können wir flexibel auf Ihre Bedürfnisse reagieren – telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Büro.
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Kanzlei Schierling: 09451 / 941014
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